Dr. Tobias Scholl-Eickmann
I do:
Dr. Tobias Scholl-Eickmann berät seit 2006 bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Unternehmen des Gesundheitswesens in rechtlichen Fragestellungen.
Seine Beratungsschwerpunkte bilden das Vertragsarztrecht, das Chefarztvertrags- und allgemeine Arbeitsrecht sowie Gestaltungen im Rahmen der sektorenübergreifenden Versorgung. Ein besonderer Fokus gilt dabei dem vertragsärztlichen Honorarrecht, Plausibilitäts- und Wirtschaftlichkeitsprüfverfahren sowie der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung nach § 116b SGB V.
Dr. Tobias Scholl-Eickmann publiziert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen seiner Beratungsschwerpunkte, ist Autor medizinrechtlicher Kommentare und hat seit 2010 die Schriftleitung der Zeitschrift „Arzt- und Medizinrecht kompakt“ übernommen. Er ist Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück sowie der Fachhochschule Südwestfalen und referiert regelmäßig auf Fachtagungen und -veranstaltungen.
Herr Dr. Scholl-Eickmann ist von der WirtschaftsWoche als „TOP ANWALT 2023 MEDIZINRECHT für Ärzte, Kliniken, Pharmaunternehmen und Versicherer“ und vom FOCUS als „TOP RECHTSANWALT IM MEDIZINRECHT 2022“ ausgezeichnet.