Michael Frehse

I do:
Der Gründungspartner Michael Frehse berät bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Krankenhäuser und weitere Leistungserbringer in medizin- und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Auch Berufsverbände und Unternehmen im Gesundheitswesen werden von ihm betreut.
Seine Beratungsschwerpunkte liegen bei der konzeptionellen Entwicklung und vertraglichen Gestaltung sämtlicher Kooperationen und Transaktionen im Gesundheitswesen, insbesondere von Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und MVZ. Darüber hinaus begleitet er Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten von Beginn der Niederlassung in eigener Praxis, über die strategische Praxisentwicklung bis hin zu den Planungen und der Umsetzung des Praxisverkaufs. Auch die Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Berufsrechts der Heilberufe sowie des Vertragsarzt- und des gesamten Zulassungsrechts gehören zu seinen weiteren Schwerpunkten. Herr Frehse ist außerdem bei der außergerichtlichen Konfliktbeilegung zwischen Heilberuflern als Schlichter und Wirtschaftsmediator tätig.
Michael Frehse publiziert und referiert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Medizinrecht und ist Lehrbeauftragter im Rahmen des berufsbegleitenden Studiums Medizinrecht an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster. Er ist Herausgeber und Autor verschiedener medizinrechtlicher Fachbücher, unter anderem „Arzt und Niederlassung – Praxisübernahme, Neugründung und Kooperation richtig durchführen“ (Deutscher Ärzte-Verlag) und „Assistenzzeit und Niederlassung für Zahnärzte“ (Deutscher Zahnärzte-Verlag).
Michael Frehse ist beratender Rechtsanwalt der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) in berufsrechtlichen Angelegenheiten, Justitiar der Gesellschaft für Ästhetische Chirurgie Deutschland e.V. (GÄCD) und Vorstandsmitglied in den Vereinen „Anwälte für Ärzte“, „Forum Medizinrecht Münster“ und „med.iatori – Deutsche Schiedsstelle im Medizinrecht“.
Die WirtschaftsWoche hat Herrn Frehse mehrfach, zuletzt als „TOP ANWALT 2025 MEDIZINRECHT“ für Ärzte und Kliniken und der FOCUS mehrfach, zuletzt als „TOP RECHTSANWALT IM MEDIZINRECHT 2024“ ausgezeichnet.
Die WirtschaftsWoche und das Handelsblatt haben Herrn Frehse außerdem in einem nationalen Ranking mehrfach zum „Legal All Star“ in der Kategorie Medizinrecht für Leistungserbringer, zuletzt als „Legal All Star 2024“ Platz 1 ausgezeichnet.
Bei dem Ranking des FOCUS Spezial über die führenden Juristen und Wirtschaftskanzleien 2024 im Medizinrecht wurde Herr Frehse als „meistempfohlener Anwalt“ ausgezeichnet.