Benedikt Büchling
RECHTSANWALT
in Anstellung
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
I do:
Rechtsanwalt Benedikt Büchling berät bundesweit Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Unternehmen des Gesundheitswesens in rechtlichen Fragestellungen. Seine Beratungsschwerpunkte bilden das Medizinrecht, das Arbeitsrecht sowie das Medizinstrafrecht. Die rechtliche Beratung sowie die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung umfasst alle medizin- und arbeitsrechtlichen Belange.
Im Medizinrecht ist Herr Rechtsanwalt Büchling insbesondere im Zulassungs- und Vertragsarztrecht, dem ärztlichen Berufs- und Gesellschaftsrecht, dem Approbationsrecht sowie dem Medizinstrafrecht tätig. Im Jahr 2019 wurde Herr Rechtsanwalt Büchling durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Medizinrecht ernannt. Im Jahr 2022 wurde Herr Rechtsanwalt Büchling durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zudem zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht ernannt.
Im Arbeitsrecht berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Büchling seine Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen individual- und kollektivrechtlichen Belangen. Ein Schwerpunkt liegt im Chefarztvertragsrecht sowie in der Konzeption und Verhandlung von ärztlichen Arbeitsverträgen und der Begleitung von Betriebsübergängen. Im Jahr 2019 wurde Herr Rechtsanwalt Büchling durch die Rechtsanwaltskammer Hamm zum Fachanwalt für Arbeitsrecht ernannt.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Herr Rechtsanwalt Büchling als Lehrbeauftragter der Hochschule Osnabrück tätig. Der Lehrauftrag wurde für Arbeitsrecht im Gesundheitswesen erteilt.
Seine Fachkenntnisse vertieft Herr Rechtsanwalt Büchling durch die regelmäßige Teilnahme an anwaltlichen Fortbildungen, Fachtagungen und Fortbildungen im Medizin- und Arbeitsrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht. Er publiziert regelmäßig zu aktuellen Entwicklungen im Bereich seiner Beratungsschwerpunkte.